Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft
Aus den Buchungen des Jahres entstehen Gesamt- und Einzelabrechnungen mit Erhaltungsrücklage, Vermögensbericht und Abstimmung mit den Bankkonten. Je Eigentümer liegt alles in einer Datei: Anschreiben mit dem Ergebnis auf einen Blick, Abrechnung, Bescheinigung nach § 35a EStG und die Heizkostenabrechnung des Messdienstes – auf Ihrem Briefbogen und passend für den Briefversand.
Der Wirtschaftsplan entsteht als Vorschlag aus der letzten Abrechnung: Anteil nach Verteilerschlüssel, Heizung und Wasser nach Verbrauch, Vorschüsse je Eigentümer mit der Veränderung zum Vorjahr. Die Beträge lassen sich anpassen; neue Vorschüsse gelten erst mit dem Beschluss der Versammlung. Solange eine Abrechnung Mängel hat, wird nichts gedruckt.
- Gesamt- und Einzelabrechnung
- Erhaltungsrücklage
- § 35a je Eigentümer
- Heizkosten je Eigentümer
- Wirtschaftsplan als Vorschlag
- Ein PDF je Eigentümer